Anzeige? Vorladung als Beschuldigter? Durchsuchung? Festnahme? Ich berate Sie unkompliziert, unverbindlich und zeitnah über die jetzt folgenden Schritte und Ihre Optionen.
Dies geschieht bei einem persönlichen Online-Termin. Auf diese Weise kann ich Ihnen sehr schnell einen Termin anbieten - unabhängig davon wo Sie und ich uns gerade befinden. Sie benötigen hierzu nichts außer einem Endgerät (Computer oder Handy).
Nach Möglichkeit gebe ich Ihnen auch eine erste Einschätzung über ein realistisches Ergebnis und den „worst case“.
Wir einigen uns über die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit, insbesondere über die Kosten. Sie bevollmächtigen mich mit Ihrer Vertretung im Strafverfahren.
Ich fordere die Akte von der Staatsanwaltschaft an. Nach Akteneinsicht arbeite ich die Ermittlungsakte durch. Ich gebe Ihnen danach – falls möglich – eine genauere Prognose über den möglichen Ausgang des Verfahrens.
Ich entwerfe eine Verteidigungsstrategie auf Basis der Akte. Falls aussichtsreich, wirke ich schriftlich auf eine Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdacht hin. In der weit überwiegenden Anzahl der Fälle lohnt es sich, dies zu tun.
Im Erfolgsfall endet das Strafverfahren bereits an dieser Stelle - ohne Gerichtsverhandlung. Falls nötig, führe ich für Sie die Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft, z.B. über eine Einstellung gegen Auflagen.
Gegebenenfalls werde ich auch im Zwischenverfahren für Sie tätig. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn zum Zeitpunkt meiner Mandatierung bereits eine Anklage erfolgt ist.
Lässt sich eine öffentliche Hauptverhandlung nicht verhindern, vertrete ich Sie in der Gerichtsverhandlung und arbeite mit vollem Einsatz für ein möglichst günstiges Ergebnis.
Idealerweise können wir einen Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erreichen.
Ist dies keine Option, kämpfe ich für ein möglichst günstiges Ergebnis: Dies ist zum einen eine möglichst geringe Strafe oder die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Hierbei habe ich drohende Nebenfolgen (z.B. Eintragung ins Führungszeugnis, Entzug der Fahrerlaubnis, waffen-/jagdrechtliche Folgen, Verlust des Beamtenstatus) stets im Blick.
Ist ein Urteil aus erster Instanz nicht akzeptabel, vertrete ich Sie auch im Berufungs- oder Revisionsverfahren.